Digitalisierung für ePA
Insbesondere auf die, die immer noch an der geliebten Karteikarte in Papierform kleben. Mit der Einführung der „ePA für alle“ wird es in diesen Praxen sehr ungemütlich werden, denn der Patient hat das Recht, die komplette Akte in die ePA übertragen zu lassen. Mit diesem Wunsch sind Sie als Praxis verpflichtet, ihm die gesamte Behandlungsdokumentation hochzuladen (BGB 630g).
Dies funktioniert freilich nur, wenn ihre Dokumentation, also nicht nur die Abrechnungsziffern, in der PVS (Praxisverwaltungssoftware) vorhanden ist.
Jetzt kommt es darauf an, die Doku auch rechtssicher zu übertragen. Dieser kommt gemäß einhelliger Rechtsprechung erhebliche Beweislast im Arzthaftungsrecht zu.
Denken Sie daran: „Was nicht geschrieben steht – gilt als nicht erbracht!“ – (höchstrichterliche Rechtsprechung).
Bitte bedenken Sie auch, dass die Abrechnungsdaten, die Sie an die KZV gesendet haben zwecks Abrechnung, seitens der Krankenkasse in die ePA geladen werden. Der Patient ist also in der Lage zu sehen, was sie bei ihm abgerechnet haben. Im Sinne der Transparenz ist das ein großer Meilenstein.
Es wird also höchste Zeit, die Behandlungsdokumentation in Ordnung zu bringen und rechtssicher zu übertragen. Diskrepanzen zwischen Abrechnungsleistung und Dokumentation gehen immer zu Lasten des Chefs. Das muss nicht sein!
Gerne sind wir beim Klären und Bereinigen behilflich.
Unsere Leistungen für Sie:
- Übertragung der Dokumentation aus der Karteikarte in die PVS
- Digitalisierung aller zur Patientenakte gehörenden Papierdokumente und einpflegen in Ihre PVS
- Digitalisierung der physischen Röntgenbilder mittels Hochleistungsscanner
- Scan der kompletten Akte und Hinterlegung in der PVS
Auch können Sie jederzeit einen Beratungstermin, der selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich ist vereinbaren: Hier klicken.
Wir lassen Sie nicht allein! Versprochen!